Mitteilungspflicht gemäß § 146a Abs. 4 AO für Kassensysteme – Was Sie als Kunde unserer SaaS-Lösung beachten müssen
Ab dem 1. Juli 2025 sind alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion verwenden, verpflichtet, dieses System dem Finanzamt nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) mitzuteilen.
Was bedeutet das für Sie als Nutzer unserer SaaS-Lösung?
Sie setzen unsere Software egocentric Systems Eventmanager als PC-gestütztes Kassensystem ein. Damit fällt Ihre Kassenlösung grundsätzlich unter die Mitteilungspflicht nach § 146a AO.
Welche Angaben müssen gemeldet werden?
Erforderliche Information | Ihre Angabe (bei Nutzung unserer Software) |
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Art des elektronischen Aufzeichnungssystems | Computergestütztes/PC-Kassensystem |
Hersteller der Software | egocentric Systems GmbH |
Softwarebezeichnung | egocentric Systems Eventmanager |
Versionsnummer der eingesetzten Software | z. B. 3.0 (bitte aktuelle installierte Version eintragen) |
Seriennummer der TSE (technische Sicherheitseinrichtung) | Wird durch Ihren Key Account individuell bereitgestellt |
Beginn der Verwendung | Das konkrete Einführungsdatum Ihres Systems |
Prüfen Sie Ihre TSE-Verpflichtung
Bitte beachten Sie:
Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine TSE einzusetzen. Prüfen Sie daher vorab selbst oder in Abstimmung mit Ihrer steuerlichen Beratung, ob Ihr Betrieb von der TSE-Pflicht betroffen ist (z. B. bei mobilen Kassensystemen, Ausnahmebranchen, § 1 KassenSichV).
Wie erfolgt die Meldung?
Die Mitteilung muss elektronisch über das ELSTER-Unternehmensportal erfolgen. Der Menüpunkt lautet:
"Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO – Elektronisches Aufzeichnungssystem"
Was passiert, wenn Sie nicht melden?
Unterbleibt die Meldung fristgerecht, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 379 AO) – es drohen Bußgelder bis zu 25.000 €.
Was wir für Sie bereitstellen
- Einen technischen Datenbogen mit den melderelevanten Informationen Ihrer Installation (hier als Anlage)
- Bereitstellung der TSE-Seriennummer durch Ihren Key Account
Ihr nächster Schritt
Bitte prüfen Sie spätestens bis 30. Juni 2025, ob alle meldepflichtigen Angaben vollständig und aktuell vorliegen.
Download: Beispiel-Excel zur Datenerhebung
Zur Vorbereitung der Meldung stellen wir Ihnen eine Beispiel-Excel-Datei zur Datenerhebung bereit. Diese dient der strukturierten Erfassung aller erforderlichen Angaben.
👉 Beispieldatei am Ende des Artikels runterladen
(Dateiname: „Datenerhebung_Mitteilungspflicht Kassensystem.xlsx“)
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an Ihr Steuerbüro.
Für Fragen zur Einrichtung oder bei technischen Problemen steht unser Support-Team zur Verfügung.
Kontakt zum Support: service@egocentric-systems.de