Mitteilungspflicht über elektronische Aufzeichnungssysteme § 146a Absatz 4 AO

Mitteilungspflicht gemäß § 146a Abs. 4 AO für Kassensysteme – Was Sie als Kunde unserer SaaS-Lösung beachten müssen

Ab dem 1. Juli 2025 sind alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion verwenden, verpflichtet, dieses System dem Finanzamt nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) mitzuteilen.

Was bedeutet das für Sie als Nutzer unserer SaaS-Lösung?

Sie setzen unsere Software egocentric Systems Eventmanager als PC-gestütztes Kassensystem ein. Damit fällt Ihre Kassenlösung grundsätzlich unter die Mitteilungspflicht nach § 146a AO.


Welche Angaben müssen gemeldet werden?

Erforderliche InformationIhre Angabe (bei Nutzung unserer Software)
Art des elektronischen AufzeichnungssystemsComputergestütztes/PC-Kassensystem
Hersteller der Softwareegocentric Systems GmbH
Softwarebezeichnungegocentric Systems Eventmanager
Versionsnummer der eingesetzten Softwarez. B. 3.0 (bitte aktuelle installierte Version eintragen)
Seriennummer der TSE (technische Sicherheitseinrichtung)Wird durch Ihren Key Account individuell bereitgestellt
Beginn der VerwendungDas konkrete Einführungsdatum Ihres Systems

Prüfen Sie Ihre TSE-Verpflichtung

Bitte beachten Sie:
Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine TSE einzusetzen. Prüfen Sie daher vorab selbst oder in Abstimmung mit Ihrer steuerlichen Beratung, ob Ihr Betrieb von der TSE-Pflicht betroffen ist (z. B. bei mobilen Kassensystemen, Ausnahmebranchen, § 1 KassenSichV).


Wie erfolgt die Meldung?

Die Mitteilung muss elektronisch über das ELSTER-Unternehmensportal erfolgen. Der Menüpunkt lautet:

"Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO – Elektronisches Aufzeichnungssystem"

 


Was passiert, wenn Sie nicht melden?

Unterbleibt die Meldung fristgerecht, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 379 AO) – es drohen Bußgelder bis zu 25.000 €.


Was wir für Sie bereitstellen

  • Einen technischen Datenbogen mit den melderelevanten Informationen Ihrer Installation (hier als Anlage)
  • Bereitstellung der TSE-Seriennummer durch Ihren Key Account

Ihr nächster Schritt

Bitte prüfen Sie spätestens bis 30. Juni 2025, ob alle meldepflichtigen Angaben vollständig und aktuell vorliegen.


Download: Beispiel-Excel zur Datenerhebung

Zur Vorbereitung der Meldung stellen wir Ihnen eine Beispiel-Excel-Datei zur Datenerhebung bereit. Diese dient der strukturierten Erfassung aller erforderlichen Angaben.
👉 Beispieldatei am Ende des Artikels runterladen
(Dateiname: „Datenerhebung_Mitteilungspflicht Kassensystem.xlsx“)


Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an Ihr Steuerbüro.


Für Fragen zur Einrichtung oder bei technischen Problemen steht unser Support-Team zur Verfügung.

Kontakt zum Support: service@egocentric-systems.de